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Nachsorge bei Sucht: Formen, Kostenträger und Fristen

auch: Suchtnachsorge · ambulante Nachsorge · IRENA

Die Wochen nach einer stationären Behandlung sind die kritischste Phase der gesamten Therapie. In der Klinik sind Struktur, Ansprechpartner und Schutz vor Auslösern selbstverständlich. Zu Hause fällt beides gleichzeitig weg.

Nachsorge ist die strukturierte Begleitung nach einer stationären Behandlung. Sie soll das Erreichte im Alltag halten, denn dort entscheidet sich, ob eine Therapie trägt.

Warum die Zeit nach der Klinik entscheidet

In der Behandlung ist der Tag getaktet, es gibt jederzeit jemanden zum Reden, und die üblichen Auslöser sind weit weg. Genau diese drei Dinge verschwinden am Entlassungstag auf einmal, und zwar in dem Moment, in dem die alte Umgebung mit allen ihren Gewohnheiten zurückkehrt.

Deshalb fällt ein großer Teil der Rückfälle nicht in die Behandlung, sondern in die Zeit danach. Nachsorge ist der Versuch, den Übergang abzufedern, statt ihn als Sprung zu gestalten.

Die Formen der Nachsorge

In Deutschland gibt es dafür mehrere Wege, die sich kombinieren lassen. Welcher passt, hängt von der vorangegangenen Behandlung, vom Wohnort und vom Kostenträger ab.

Übliche Formen

  • Ambulante Nachsorge bei Abhängigkeitserkrankungen, meist in einer Suchtberatungsstelle oder Fachambulanz
  • IRENA, die intensivierte Rehabilitationsnachsorge der Deutschen Rentenversicherung
  • Ambulante Psychotherapie, wenn zusätzlich eine psychische Erkrankung behandelt wird
  • Selbsthilfegruppen, die zeitlich unbegrenzt und ohne Antrag zugänglich sind
  • Digitale Nachsorge, die die Zeit zwischen den Terminen begleitet

Was IRENA genau ist

IRENA steht für intensivierte Rehabilitationsnachsorge und ist ein Programm der Deutschen Rentenversicherung im Anschluss an eine Rehabilitation. Es umfasst bis zu 24 Therapietage von jeweils etwa 90 Minuten.

Zwei Fristen sind wichtig. Die Nachsorge muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Reha beginnen und innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein. Wer den Start verpasst, verliert den Anspruch, weshalb die Anmeldung idealerweise schon während der Behandlung über den Sozialdienst der Klinik läuft.

Wer bezahlt und wie der Antrag läuft

Zuständig ist in der Regel die Deutsche Rentenversicherung, weil die Behandlung die Erwerbsfähigkeit erhalten soll. Bei Menschen ohne ausreichende Erwerbsbiografie übernimmt häufig die Krankenkasse.

Der praktikabelste Weg führt über den Sozialdienst der behandelnden Klinik, der die Nachsorge vor der Entlassung mit anmeldet. Danach sind Suchtberatungsstellen die richtige Anlaufstelle, ihre Beratung ist kostenfrei und unabhängig vom Versicherungsstatus.

Die Lücke zwischen den Terminen

Auch eine gut organisierte Nachsorge hat eine strukturelle Schwäche. Zwischen zwei Sitzungen liegt oft eine Woche, während Suchtdruck in Minuten entsteht und nach Minuten wieder abklingt. Was in diesen Momenten passiert, sieht im Termin niemand, und häufig erinnert die Person es selbst nicht mehr genau.

Genau an dieser Stelle setzt digitale Nachsorge an. Sie ersetzt den Termin nicht, sondern füllt den Raum dazwischen und gibt dem Behandlungsteam ein realistischeres Bild davon, wie die Woche tatsächlich verlaufen ist.

Häufige Fragen

Was ist IRENA?

IRENA ist die intensivierte Rehabilitationsnachsorge der Deutschen Rentenversicherung. Sie umfasst bis zu 24 Therapietage von jeweils rund 90 Minuten, muss innerhalb von drei Monaten nach dem Reha-Ende beginnen und innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.

Wer bezahlt die Nachsorge?

In der Regel die Deutsche Rentenversicherung, weil die Behandlung die Erwerbsfähigkeit erhalten soll. Bei Menschen ohne ausreichende Erwerbsbiografie übernimmt häufig die Krankenkasse. Die Beratung in einer Suchtberatungsstelle ist unabhängig davon kostenfrei.

Wie lange dauert die Nachsorge?

Bei IRENA bis zu 24 Termine innerhalb von zwölf Monaten. Selbsthilfegruppen sind zeitlich unbegrenzt und brauchen keinen Antrag. In der Praxis kombinieren viele Menschen ein befristetes Programm mit einer dauerhaften Gruppe.

Wie beantrage ich Nachsorge?

Am einfachsten über den Sozialdienst der behandelnden Klinik, noch vor der Entlassung. Ist die Behandlung bereits beendet, ist eine Suchtberatungsstelle die richtige Anlaufstelle. Wichtig ist die Frist von drei Monaten nach Reha-Ende.

Hinweis

Dieses Lexikon dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder therapeutische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie oder eine nahestehende Person betroffen sind, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Suchtberatungsstelle in Ihrer Nähe.

Im Notfall

Bei akuter Gefahr wählen Sie den Notruf 112. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222. Die Sucht- und Drogenhotline erreichen Sie unter 01806 313 031.

coobi care

Zwischen den Terminen begleitet

Der Übergang aus der Klinik in den Alltag ist eine besonders belastete Phase der Behandlung. coobi care begleitet Menschen in der Nachsorge im Alltag und gibt dem Behandlungsteam ein Bild davon, wie es zwischen den Sitzungen läuft. Es ersetzt keine Behandlung.